Kaum aus dem Urlaub zurück und schon droht der Ärger – zumindest sieht es danach aus. Mein Vermieter hat nun ein Schreiben aufgesetzt und möchte mich nun zum Rückbau meines digitalen Türspions zwingen. Zwingen deswegen, da das Wort „umgehend“ so schön unterstrichen und fett geschrieben ist. Der Brief ist vom 17. Januar 2024. Der Tag, an dem mich unser Hausmeister auf den Türspion angesprochen hat. Der Brief lag aber erst am 24. Januar 2024 im Briefkasten, und der Stempel weist auch einen späteren Einwurf hin – so ganz wichtig muss es also doch nicht gewesen sein.
Witzig ist auch, dass jetzt nach drei Jahren bei der Objektbegehung dies festgestellt wurde. Waren denn vorher keine Objektbegehungen gewesen? Dass das Persönlichkeitsrecht hier irgendwie verletzt wird, kann ich nachvollziehen – da man denken könnte, dass die Kamera filmt und man beobachtet wird. Das schnalle ich sogar und verstehe es. Doch hier wird niemand aufgenommen und schon gar nicht heimlich – dafür habe ich keine Zeit.
Hingegen finde ich es schon merkwürdig, dass hier die ganze Zeit von einer Kamera die Rede ist, obwohl es doch ein Türspion ist. Erbsenzählerei von mir? Nein, finde ich nicht. Denn wie soll denn bitte schön eine digitale Kamera funktionieren, wenn nicht mit einer Kamera? Das sagt eigentlich das Wort schon.
Nun sieht die Sache folgendermaßen aus. Am 20. Januar 2024 habe ich ebenfalls ein Schreiben aufgesetzt mit vielen wichtigen klärenden Details, und der Brief ist schneller da gewesen – am 23. Januar 2024. Vielleicht wird dieser noch beantwortet, oder man hofft einfach, dass ich den digitalen Türspion zurück baue.
Heute, nachdem ich diesen Blogeintrag schreibe, habe ich bereits auch eine E-Mail an meinen Rechtsanwalt mit allen Informationen gesendet und schaue, was dieser dazu sagt. Einige Entscheidungen zu genau dieser Thematik gab es bereits von einigen Gerichten, doch die Fälle waren nicht so wie meiner. Bei mir wurde es zuerst seitens des Vermieters genehmigt und dann zurückgezogen. Normalerweise ist so eine Zustimmung maßgeblich und entscheidend. Außerdem nimmt meine Kamera nicht 24/7 auf und funktioniert nur beim Knopfdrücken – sonst ist sie nur im Schlummermodus.
Ich warte erst mal auf die Antwort meines Anwalts ab und die des Vermieters – das könnte interessant werden. Denn einfach so lasse ich nicht nach, denn so kommen wir dahin, wenn etwas zugestimmt wird und dann wieder zurückgenommen wird.