Ein Gerichtssprecher hat bekanntgegeben, dass das Bonner Amtsgericht demnächst Bußgeldbescheide in Millionenhöhe prüfen muss, die das Bundesamt für Justiz (BfJ) gegen Telegram erlassen hat. Die beiden Bußgeldbescheide aus dem vergangenen Oktober haben eine Gesamthöhe von 5,1 Millionen Euro und wurden wegen Verstößen gegen das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ausgestellt. Das Gesetz legt den Umgang mit Nutzerbeschwerden über strafbare Inhalte im Netz fest.
Das BfJ wirft Telegram vor, dass der Messengerdienst kein ständig verfügbares Beschwerdeverfahren für Nutzer bereithält, um rechtswidrige Inhalte zu melden. Dafür hat das Amt ein Bußgeld von 4,25 Millionen Euro verhängt. Darüber hinaus muss Telegram ein Bußgeld von 875.000 Euro zahlen, da das Unternehmen keinen Zustellungsbevollmächtigten benannt hat. Dieser ist gemäß NetzDG für soziale Netzwerke vorgeschrieben, die mindestens zwei Millionen Nutzer haben.
Telegram-Anwälte bestreiten in ihren Einsprüchen gegen die Bescheide, dass das Unternehmen diese Schwelle überschritten habe. Telegram sei kein soziales Netzwerk, sondern ein „Online-Dienst zum Zwecke der Individualkommunikation“. Eine Entscheidung in dem Verfahren wird im Herbst erwartet.